Morgen tritt das sogenannte „Cannabisgesetz“ in Kraft. Es soll der besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen dienen, denen Cannabisarzneimittel bisher nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Bis zum heutigen Tag sind allerdings noch keine cannabishaltigen Arzneimittel auf dem Markt. Desweiteren ist die Verordnung genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse.
Soweit die Erstinformation zu einem völlig neuen Thema!